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Der Ausbildungsplan
Ausbildungsplan für die generalistische Ausbildung!
Mit dem Pflegeberufegesetz verpflichtet der Gesetzgeber die Träger der praktischen Ausbildung zur Gestaltung eines Ausbildungsplans nach §8 PflBG. Dieser Ausbildungsplan soll nicht nur die unterschiedlichen Einsatzbereiche nachhalten, sondern auch die inhaltliche Gestaltung der drei Jahre praktischen Ausbildung abbilden.
Wenn Sie sich dazu entscheiden diese Aufgabe nach §8 Abs. 4 an die apm zu übertragen erhalten Sie von uns einen Ausbildungsplan
1. der die Kompetenzen des Rahmenausbildungsplans abbildet
2. der abgestimmt mit dem schulinternen Curriculum entwickelt wurde
3. der die im Gesetzt geforderte Steigerung der Komplexität abbildet
4. der für Ihre Praxisanleiter:innen in der beruflichen Praxis direkt umsetzbar ist
5. der alle rechtlichen Anforderungen des PflBG sowie der PflAPrV berücksichtigt
6. der alle Ausbildungsnachweise enthält, die Sie zur Zulassung zur Abschlussprüfung benötigen
Wenn Sie mit einem unserer Schulstandorte ausbilden, können Sie diese Aufgabe mit einem Kooperationsvertrag an uns übertragen. Wenden Sie sich dazu bei Fragen an die Ansprechpartner:innen am Schulstandort.
Wir stellen Ihnen den Ausbildungsplan auch gerne direkt zur Verfügung.