Der
Ausbildungsplan

Ausbildungsplan für die generalistische Ausbildung!

Mit dem Pflegeberufegesetz verpflichtet der Gesetzgeber die Träger der praktischen Ausbildung zur Gestaltung eines Ausbildungsplans nach §8 PflBG. Dieser Ausbildungsplan soll nicht nur die unterschiedlichen Einsatzbereiche nachhalten, sondern auch die inhaltliche Gestaltung der drei Jahre praktischen Ausbildung abbilden.

Wenn du dich dazu entscheidest diese Aufgabe nach §8 Abs. 4 an die apm zu übertragen erhältst du von uns einen Ausbildungsplan

1. der die Kompetenzen des Rahmenausbildungsplans abbildet

2. der abgestimmt mit dem schulinternen Curriculum entwickelt wurde

3. der die im Gesetzt geforderte Steigerung der Komplexität abbildet

4. der für deine Praxisanleiter:innen in der beruflichen Praxis direkt umsetzbar ist

5. der alle rechtlichen Anforderungen des PflBG sowie der PflAPrV berücksichtigt

6. der alle Ausbildungsnachweise enthält, die du für die Zulassung zur Abschlussprüfung benötigst

Wenn du mit einem unserer Schulstandorte ausbildest, kannst du diese Aufgabe mit einem Kooperationsvertrag an uns übertragen. Wende dich dazu bei Fragen an die Ansprechpartner:innen am Schulstandort.

Wir stellen dir den Ausbildungsplan auch gerne direkt zur Verfügung.