Weiterbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (gemäß §§ 53 c und 43 b)

Start Datum
12.08.2019Unterrichtszeiten
Jeweils 09:00 Uhr - 16:00 UhrUmfang
160 Ustd.Veranstaltungsort
apm gGmbH, Hagenauer Straße 42, 65203 Wiesbaden
Preis
849,00 €bpa-Mitglied: 749,00 €
Abschluss
Zertifikat (bei mindestens 90% Anwesenheit und bestandener Abschlussprüfung)
Pflegebedürftige Menschen haben in der Regel einen hohen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf. Die Grundlage der Tätigkeit einer zusätzlichen Betreuungskraft ergibt sich im vollstationären und teilstationären Bereich aus den Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften gemäß § 53 c, SGB XI.
Diese Betreuungskräfte benötigen gemäß der Richtlinie nach § 53c eine Weiterbildung im Umfang von 160 Stunden.
Betreuungskräfte in ambulanten Pflegeeinrichtungen müssen keine Fortbildung im Umfang von 160 Stunden nachweisen und müssen auch nicht jährlich zwei Tage zusätzlich geschult werden. Unabhängig hiervon ist das Seminar auch für sie interessant! Ebenso haben auch im häuslichen Bereich alle pflegebedürftigen Versicherte Anspruch auf Entlastungsleistungen gemäß § 45b SGB XI sowie pflegerische Betreuungsleistungen (LK 14).
Zielgruppen
MitarbeiterInnen aus dem teil- und vollstationären sowie ambulanten Pflegebereich.
Dokumente
Inhalte
Modul 1: Basiskurs (100 Unterrichtsstunden)
- Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion
- Grundkenntnisse über Demenz – und psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie somatische Erkrankungen wie z.B. Diabetes und degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparates und deren Behandlungsmöglichkeiten
- Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Umgang mit Inkontinenz, Schmerzen und Wunden etc.)
- Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten
- Erste-Hilfe-Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls
Modul 2: Betreuungspraktikum über mindestens 14 Tage für Betreuungskräfte im teil- und vollstationären Bereich:
Das Praktikum erfolgt in einem Pflegeheim oder einer Tagespflege unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung des betroffenen Personenkreises erfahrenen Pflegefachkraft.
Es muss nicht in einem Block absolviert werden, sondern kann auch zeitlich aufgeteilt werden und ist selbst zu organisieren.
Modul 3: Aufbaukurs (60 Stunden)
- Vertiefung der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
- Rechtskunde (Grundkenntnisse über Haftungsrecht, Betreuungsrecht, Schweigepflicht, Datenschutz, Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)
- Hauswirtschaft und Ernährungslehre
- Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
- Bewegung von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten, z.B. Pflegekräfte, Ehrenamtliche und Angehörige
Am letzten Tag erfolgt eine Prüfung zur Lernzielkontrolle.
Ziele
• für den teil- und vollstationären Pflegebereich: Erwerb der geforderten Qualifikation als zusätzliche Betreuungskraft für die Leistungen gemäß §§ 53 c und 43 b
• für ambulante Dienste
AnsprechpartnerIn
Katja Stoll
Tel.: +49663170905-37
fortbildung@apm-hessen.de
Fort- und Weiterbildung
Kursmanagerin